Eine Mitzeichnung unserer Petition ist sowohl elektronisch über das Internet wie auch per Post bzw. Fax möglich.
Online-Mitzeichnung
Die Unterstützung auf elektronischem Wege erfolgt über die Internetplattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, die über diese Adresse zu erreichen ist:
Dort ist eine Registrierung erforderlich. Danach kann im „Petitions-Forum“ unsere Petition unter der ID-Nr. 122600 gefunden und durch Klick auf die Schaltfläche „Petition mitzeichnen“ unterstützt werden. Der gesamte Prozess nimmt nur wenige Minuten in Anspruch!
Vor allem wenn zuvor schon eine Registrierung für das Petitionsportal des Deutschen Bundestages erfolgt ist, kann unsere Petition dort am einfachsten über diesen Direkt-Link gefunden werden:
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Mitzeichnung unserer Petition über die Webseite des Bundestages gibt es an dieser Stelle:
Mitzeichnung per Post oder Fax
Ferner kann eine Mitzeichnung unserer Petition auch per Post oder Telefax erfolgen. Wir empfehlen hierfür die Verwendung unserer Unterschriftenlisten (siehe unten).
Nach Abschluss der Eintragungen müssen die Listen im Original an den Petitionsausschuss übersendet werden (dabei genügt die Einsendung der Listen, insbesondere der im pdf-Dokument enthaltene Text unserer Petition braucht also nicht beigefügt zu werden). Wichtig: Die Listen müssen dem Deutschen Bundestag vor dem Ende der Mitzeichnungsfrist am 09.11.2021 um 23:59 Uhr zugehen. Daher bitten wir darum, einen für die Postlaufzeit ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen und die Listen wenigstens drei Werktage vor Fristende abzusenden. Bei Einsendung aus dem Ausland kann sich die Postlaufzeit verlängern und es kann daher ein noch größerer Zeitpuffer erforderlich sein.
Bitte beachten: Die Einsendung der Unterschriftenlisten in Kopie oder als eingescanntes Dokument per E-Mail ist leider nicht ausreichend!
Die Einsendung der Listen erfolgt an folgende Postanschrift:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Alternativ kann die Einsendung per Telefax bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist über diese Nummer erfolgen:
(0049) (0)30 / 227-36053
Zusätzlich würden wir uns bei Einsendung einer oder mehrerer Liste(n) auf dem Postweg oder per Fax sehr darüber freuen, wenn wir eine kurze Nachricht über die Anzahl der eingesendeten Unterschriften per E-Mail an info@signformecfs.de erhalten würden. Dies ist aber selbstverständlich absolut freiwillig und insbesondere keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mitzeichnung unserer Petition. Alle an uns eingesendeten Daten werden vertraulich behandelt, nur für den Zweck verwendet, uns einen statistischen Überblick über den Stand der Mitzeichnungen zu verschaffen und werden spätestens sechs Monate nach Zusendung gelöscht. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Downloads:
Unterschriftenliste
Unsere Petition als Handout (jetzt mit QR-Codes)
Kurzes Informations-Handout über ME/CFS (jetzt mit QR-Codes)
Merkblatt zur Mitzeichnung per Post oder Fax
Faltflyer zum Ausdrucken (NEU! Bitte beachten: Beim Ausdrucken an der kurzen Seite spiegeln.)
Unterschriftenliste (englische Version)
Unsere Petition als Handout (englische Version)
Wer darf die Petition mitzeichnen?
Eine wichtige Frage ist natürlich auch, wer sich überhaupt von Rechts wegen an unserer Petition beteiligen kann. Die gute Nachricht dazu in einem Satz: Nahezu alle Menschen weltweit dürfen die Petition mitzeichnen!
Insbesondere kommt es nicht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit oder auf einen Wohnsitz in Deutschland an. Somit können sich also ME/CFS-Betroffene und ihre Unterstützer aus aller Welt dafür einsetzen, dass auch Deutschland in Zukunft einen größeren Beitrag zur Erforschung dieser Krankheit leistet.
Ferner ist für eine Mitzeichnung keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt. Das bedeutet, dass etwa auch Minderjährige die Petition unterstützen dürfen, sofern sie in der Lage sind, Bedeutung und Inhalt unserer Forderungen zu begreifen.
Selbstverständlich kann die Petition aber von jeder Person nur einmal mitgezeichnet werden, also entweder auf elektronischem Weg oder per Post/Fax.